Taxi Tarif
Eine Übersicht der Preise
Anders als im Verkehr mit Bussen und Straßenbahnen hat der Gesetzgeber für Taxen vorgesehen, dass deren Tarif durch Verwaltungsakte festgelegt wird.
Insoweit ist für uns der Kreis Heinsberg als tarifgebende Behörde zuständig. Festpreise sind entsprechend des Personenbeförderungsgesetztes sowie des Kreises Heinsberg unzulässig.
Mit Beschluss vom 22.12.2022 trat nachfolgender Taxentarif für den Kreis Heinsberg in Kraft, seit 17.04.2023 ist er – nach einigen bürokratischen Hürden – dann auch in allen Taxen eingespielt worden:
Dieser Tarif gilt grundsätzlich unter Berücksichtigung der kürzesten Wegstrecke.
Die vollständige Tarifordnung finden Sie hier auf der Internetseite des Kreises Heinsberg.
Für Fahrpreise außerhalb des Kreises Heinsberg setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.